Das Mietobjekt ist mit erfolgter Anzahlung des Reisepreises verbindlich gebucht.
Bitte leisten Sie die Zahlungen entsprechend den Anforderungen. Bei kurzfristigen Buchungen, ab 14 Tagen vor Anreise, ist der komplette Reisepreis sofort fällig und zahlbar.
Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Bei vom Mieter oder Mitreisenden verursachten Schäden haftet der Mieter. Festgestellte Schäden sind spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen. Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes, anderenfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung an. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die keine Körperschäden sind, beschränkt sich auf die Höhe des Übernachtungspreises laut Mietvertrag. Voraussetzung ist, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde.
Die Nutzung des KFZ-Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag regelmäßig zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist eine längere Nutzung nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Verlängerungsbuchung, spätestens einen Tag vor Abreise, möglich.
Die Schlüssel für die Ferienwohnung/-haus werden dem Mieter vor Ort durch Beauftragte ausgehändigt und zurückgenommen. Für beschädigte und nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Schlüssel haftet der Mieter.
Bitte passen Sie Ihre An- und Abreise den vorgegebenen Zeiten an:
Anreise Samstag 16.00 bis 19.00 Uhr ; Abreise bis 10.00 Uhr
Andere Anreisezeiten nur nach vorheriger Absprache
Die Ferienorte auf Rügen erheben Kurtaxe. Sie erhalten Ihre Kurkarte gegen Bezahlung durch die Beauftragten bei der Schlüsselübergabe.
Bei Abreise ist das Mietobjekt "besenrein" zu hinterlassen, insbesondere ist das Geschirr zu spülen und Müll zu entsorgen.
Beanstandungen oder Reklamationen sind sofort, spätestens aber am nächsten Tag anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Benachrichtigung, stehen ihm keine Ansprüche auf Nachbesserung oder wegen Nichterfüllung des
Mietvertrages,insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
Bei schriftlicher Stornierung, Kündigung, Rücktritt oder Abbruch werden entsprechend § 537 BGB folgende Stornogebühren berechnet:
bei Abbruch, Nichtantritt und bis 21 Tage vor Anreise 100 %
21 bis 60 Tage vor Anreise 50 %,
50 bis 90 Tage vor Anreise 40 % des Reisepreises.
Für Stornierungen die mindestens 90 Tage vor Anreise schriftlich vorliegen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR berechnet.
Geleistete Anzahlungen werden erstattet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden geringer war oder nicht entstanden ist. In jedem Falle wird versucht Schadensbegrenzung durch sofortige Weitervermietung vorzunehmen.
Zur Vermeidung von Stornokosten wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.